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   LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 728/22   

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https://dejure.org/2022,20406
LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 728/22 (https://dejure.org/2022,20406)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.08.2022 - 5 SaGa 728/22 (https://dejure.org/2022,20406)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. August 2022 - 5 SaGa 728/22 (https://dejure.org/2022,20406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20a IfSG, § 106 GewO, § 315 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 20a IfSG ; § 106 GewO ; § 315 BGB
    Solange der Arbeitnehmer die gesetzlichen Tätigkeitsvoraussetzungen gemäß § 20a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 IfSG nicht erfüllt, ist der Arbeitgeber berechtigt, ihn durch Ausübung seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts nach Maßgabe der §§ 106 GewO, 315 BGB von der ...

  • rechtsportal.de

    § 20a IfSG ; § 106 GewO ; § 315 BGB
    Beschäftigungsanspruch einer nicht gegen SARS-Cov-2 geimpften Pflegefachkraft

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Pflicht, nicht geimpftes Pflegepersonal in Seniorenheim zu beschäftigen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Seniorenheimen: Ungeimpfte Pfleger haben keinen Anspruch auf Beschäftigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Pflicht, nicht geimpftes Pflegepersonal in Seniorenheim zu beschäftigen - Corona-Virus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona: Seniorenheim muss ungeimpfte Pfleger nicht beschäftigen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Freistellung von ungeimpften Pflegern

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kein Beschäftigungsanspruch für ungeimpfte Pfleger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Seniorenheimen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Seniorenheim muss ungeimpftes Pflegepersonal nicht beschäftigen - Erforderliche Impfnachweis als berufliche Tätigkeitsvoraussetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2022, 20187
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 728/22
    Die Berufungskammer folgt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach sich für die bereits vor dem 15. März 2022 beschäftigten Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Regelung des § 20 a Abs. 2 Satz 1 IfSG unmittelbar kraft Gesetzes kein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ergibt (vgl. BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 215, 253 zit. nach juris).

    Der Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes sieht aber die Anordnung eines Betretungs- und Tätigkeitsverbots ausdrücklich als ermessensgeleitete Einzelfallentscheidung vor (vgl. dazu BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 220, zit. nach juris).

    a) § 20 a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 IfSG des Infektionsschutzgesetzes ist als berufliche Tätigkeitsvoraussetzung ausgestaltet, die vorsieht, dass die Arbeitnehmer/-innen geimpft oder genesen sein "müssen" und als solche verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 244 ff., zit. nach juris).

    Da die Übertragung des Virus aber vor allem in Innenräumen stattfindet und dafür nur begrenzt erheblich ist, ob ein direkter Kontakt mit einer infizierten Person besteht, darf der Arbeitgeber annehmen, dass eine Impfung einen Beitrag zum Schutz vor Ansteckung leisten würde (vgl. BVerfG 27.4.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn 181, zit. nach Juris).

    Zudem besteht das Risiko von Übertragungsketten, wenn Personen ohne Immunschutz, die keinen Kontakt mit Vulnerablen haben, mit anderen in der Einrichtung tätigen Personen einen solchen Kontakt haben, diese infizieren und diese ihrerseits das Virus an Vulnerable weitergeben (vgl. BVerfG 27.4.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn 181, zit. nach Juris).

    Diese prognostischen Einschätzungen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 27.4.2022 dem Gesetzgeber zugebilligt (vgl. BVerfG - 1 BvR 2649/21 - Rn. 172, 173, zit. nach juris).

    Soweit sich der Verfügungskläger für seine tatsächlichen Einschätzungen, denen zufolge er kein größeres Risiko für die Bewohner bilde, auf eine von dem breiten fachwissenschaftlichen Konsens (dazu BVerfG 27.4.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn 162 ff, zit. nach Juris) abweichende Stimme in der Wissenschaft stützt, vermag dies die tatsächlichen Annahmen nicht zu erschüttern.

    Die Eignung der Maßnahme setzt nicht voraus, dass es zweifelsfreie empirische Nachweise der Wirkung oder Wirksamkeit einer Maßnahme gibt (vgl BVerfG 27.4.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn 167, zit. nach Juris).

    Dies ergibt eine Abwägung der Reichweite und des Gewichts des Eingriffs einerseits gegenüber der Bedeutung der Maßnahme für die Erreichung der Ziele andererseits (BVerfG 27.4.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn 203, zit. nach juris).

    Dieser besonderen Verantwortung müssen sich Angehörige dieser Berufsgruppen schon bei ihrer Berufswahl bewusst sein (vgl. BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn 265, zit. nach juris).

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 728/22
    Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber die Grenzen des Bestimmungsrechts beachtet hat (vgl. BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11 - Rn. 28, zit. nach juris).

    §§ 106 Satz 1 GewO, 315 BGB verlangen eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit (BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11 - Rn. 29, zit. nach juris).

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 728/22
    Der Arbeitnehmer hat im ungekündigten Arbeitsverhältnis einen von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten Beschäftigungsanspruch aus §§ 611 a Abs. 1, 613, 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG (vgl. z. B. BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 23 m. w. N., zit. nach juris).
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14

    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 728/22
    Eine einseitige Berechtigung zur Freistellung ist aber dann gegeben, wenn der Beschäftigung überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (vgl. z. B. BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14 - Rn. 27 m. w. N., zit. nach juris).
  • ArbG Gießen, 12.04.2022 - 5 Ga 1/22

    Einstweiliger Rechtsschutz - Kein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 728/22
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 12. April 2022 - 5 Ga 1/22 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Stuttgart, 12.10.2022 - 15 Ca 2557/22

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Tätigkeitsverbot - unbezahlte Freistellung -

    Teils wird dies bejaht (vgl. ArbG Köln 21. Juli 2022 - 8 Ca 1779/22, ArbG Offenbach 12. Juli 2022 - 3 Ca 124/22; im einstweiligen Verfügungsverfahren vgl. Sächsisches LAG 10. Mai 2022 - 3 SaGa 3/22, LAG Hessen 11. August 2022 - 5 SaGa 728/22, wobei die Entscheidungsgründe dieser Entscheidung noch nicht vorliegen, ArbG Gießen 12. April 2022 - 5 Ga 1/22, ArbG Dresden 18. Juli 2022 - 1 Ga 24/22; Weigert NZA 2022, 166 ff., Bonitz/Schleiff NZA 2022, 233 ff., Oberthür ArbRB 2022, 80 ff., Müller ArbRAktuell 2022, 55 ff.), teils wird dies verneint (vgl. ArbG Bonn 18. Mai 2022 - 2 Ca 2082/21; im einstweiligen Verfügungsverfahren ArbG Dresden - 9 Ga 10/22; Stöbe PersR 2022, 23 ff. und AuR 2022, 159 ff.; Gerhardt IfSG § 20a Rn. 49; Beden NZA 2022, 611 ff., Harländer/Otte NZA 2022, 160 ff., Chama/Noll MDR 2022, 406 ff.).
  • ArbG Köln, 01.02.2023 - 9 Ca 4655/22
    a) § 20a Abs. 2 S. 1 IfSG a.F. stellt nicht schon qua Gesetz - und damit auch ohne behördliche Entscheidung des Gesundheitsamts - ein unmittelbares gesetzliches Tätigkeitsverbot für nicht immunisierte Pflegekräfte dar, die bereits vor dem 15.03.2022 in der jeweiligen Einrichtung beschäftigt waren (vgl. BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 215, 253; ebenfalls ablehnend: LAG Hessen Urt. v. 11.8.2022 - 5 SaGa 728/22, BeckRS 2022, 20187 Rn. 9, beck-online; ArbG Bonn Urt. v. 18.5.2022 - 2 Ca 2082/21; bejahend: LAG Sachsen Urt. v. 10.5.2022 - 3 SaGa 3/22, BeckRS 2022, 23061, beck-online; ArbG Köln Urt. v. 21.7.2022 - 8 Ca 1779/22; Weigert, NZA 2022, 166, 169; Bonitz, NZA 2022, 233, 237).

    Die Systematik des § 20a IfSG schließt eine Freistellung dieser Beschäftigten auch ohne behördliches Betretungs- oder Tätigkeitsverbots nach § 20a Absatz 5 IfSG nicht aus (LAG Hessen Urt. v. 11.8.2022 - 5 SaGa 728/22, BeckRS 2022, 20187 Rn. 10, beck-online ArbG Gießen (5. Fachkammer), Urt. v. 08.11.2022 - 5 Ca 119/22; ArbG Berlin Urt. v. 3.11.2022 - 42 Ca 5571/22; ArbG Köln Urt. v. 21.7.2022 - 8 Ca 1779/22).

    Danach ist die erkennende Kammer davon ausgegangen, dass die durch die Beklagte erfolgte Freistellung als geeignetes und angemessenes Mittel zur Erreichung des von ihr verfolgten legitimen Ziels erforderlich ist und mildere Mittel nicht zur Verfügung standen (vgl. hierzu ausführlich: LAG Hessen Urt. v. 11.8.2022 - 5 SaGa 728/22, BeckRS 2022, 20187 Rn. 10 ff.).

  • LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 886/22

    Persönlicher Geltungsbereich des Beschäftigungsverbots nach § 20a IfSG a.F.;

    Dass gegenüber den Personen, die - wie die Klägerin - über einen solchen Nachweis nicht verfügen, ein Beschäftigungsverbot besteht, lässt sich der Vorschrift jedoch nicht entnehmen (so im Ergebnis auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.02.2023 - 7 Sa 67/22; ArbG Stuttgart, Urteil vom 12.10.2022 - 15 Ca 2557/22; ArbG Bonn, Urteil vom 18.05.2022 - 2 Ca 2082/21; Chama/Noll, MDR 2022, 606, 607; Steinigen, ZTR 2022, 131; anderer Ansicht Hessisches LAG, Urteil vom 11.08.2022 - 5 SaGa 728/22; Sächsisches LAG, Urteil vom 10.05.2022 - 3 SaGa 3/22; ArbG Köln, Urteil vom 21.07.2022 - 8 Ca 1779/22; Gundel/Höllwarth, ZAT 2022, 16, 21 f.; Weigert, NZA 2022, 166, 168 f.; Thönißen/Born, DB 2022, 1131, 1134).
  • ArbG Gießen, 08.11.2022 - 5 Ca 119/22

    Vergütungsanspruch bei Freistellung wegen fehlender SARS-CoV-2-Impfung

    Die hiergegen eingelegte Berufung wurde mit Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. August 2022 - 5 SaGa 728/22 - zurückgewiesen.
  • ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22
    bb) Im Übrigen schließt sich die Kammer den Gründen der Entscheidung des ArbG Gießen (5 Ga 1/22 vom 12.04.2022; zustimmend Rütz/Gorontzi, DB 2022, 1581) an, das - inzwischen zweitinstanzlich bestätigt (LAG Hessen 11.08.222 - 5 SaGa 728/22) - ausführt:.
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